Mein Gerät habe ich nicht
bei TSCOM gekauft, kann ich trotzdem die assona-Versicherung abschliessen?
Ja, sofern der Kauf nicht länger als 3 Monate zurückliegt und Sie uns einen
Kaufnachweis (Rechnungs- oder Lieferscheinkopie mit Seriennummer/IMIE-Nummer
des Gerätes) einreichen.
Mein Gerät ist älter als 3 Monate. Kann ich dieses
auch versichern lassen?
Nein, leider nicht. Das Gerät darf nicht älter als 3 Monate sein,
d.h. bei Antragseingang darf seit Kauf (laut Rechnungsdatum) nicht länger
als 3 Monate vergangen sein. Der Tag der Kaufes ist dabei der 1. Tag (Bsp:
Kaufdatum: 30.6./letzter Tag des Eingangs bei uns: 29.9.)! Achtung: Reichen
Sie den Antrag daher rechtzeitig ein und bedenken Sie eventl. Postlaufzeiten.
Bei einer verspäteten Einreichung können wir Ihren Antrag nicht mehr aktivieren.
Ich habe ein Gerät, dessen (realer) Kaufpreis über
300 EUR lag?
Schließen Sie eine Versicherung mit einer maximalen Versicherungssumme bis
zu 600 EUR (3,49 EUR monatlich) bzw. 900 EUR (4,99 EUR monatlich) ab, je
nach Wert des Gerätes.
Kann die Versicherung auch für etwas
anderes als ein Handy (bsp für einen PDA) abgeschlossen werden?
Ja, die Versicherung gilt genauso auch für alle PDAs wie Palm, Handspring,
Windows CE-Geräte. Digicams müssen jedoch unter dem Schutzbrief "Mobile Elektronik" versichert
werden.
Was fülle ich im Antrag in das Feld "Kaufpreis" ein?
Hier ist der tagesaktuelle Kaufpreis ohne Vertragssubvention gemeint. Wenn
Sie bsp ein Nokia 6310i fuer 1,- EUR mit Vertrag erworben haben, ist der
reale Kaufpreis momentan bei 299,- EUR (Stand: 1.3.2003)
Was muß ich alles beim Vertrag ausfüllen bzw. mitschicken?
Bitte füllen Sie den Vertrag vollständig
aus. Insbesondere wählen Sie ein Versicherungsvariante, Name und Anschrift,
Geräte-Daten, Bankverbindung. Bitte legen Sie in jedem Fall den Kaufbeleg
oder Lieferschein mit IMIE-Nummer/Seriennummer des Geräts bei, da sonst keine
Bearbeitung erfolgen kann. Die Unterlagen senden Sie bitte per Post an TSCOM.
Per Fax 07531-938897 erfolgt die Einreichung vorbehaltlich der Zusendung
des Originalantrags, da der Original-Vertrag an den Versicherungsträger weitergeleitet
werden muss.
Kann man auch einen abweichenden
Konto-Inhaber angeben?
Ja, es geht nur darum, wo die Versicherungsprämie abgebucht werden soll.
Lassen Sie bitte den Kontinhaber auch unterschreiben.
Was erhalte ich nach Vertragsabschluss?
Sie erhalten nach Eingang des Auftrages ein Info-Paket mit dem offiziellen
Versicherungsschein, den Vertragsbedingungen, Verbraucher-Infos, Hotline-Nummern
sowie Infos zur Schadensregulierung.
Wann beginnt mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit Eingang des Antrags bei uns. Die Versicherungspolice
erhalten Sie innerhalb 2 - 3 Wochen nach Abschluß der Versicherung zugesandt.
Was muß ich tun, wenn mein Handy/PDA geklaut bzw.
defekt ist?
Sie rufen einfach die assona-Versicherungs-Kunden-Hotline an. Diese erhalten
Sie mit den Versicherungsunterlagen. Dort wird Ihnen dann die weitere Vorgehensweise
mitgeteilt.
Was ist, wenn die Versicherungssumme, über die
mein Vertrag läuft, erreicht ist?
Ist die Versicherungssumme von 300, 600 oder 900 (je nach Vertrag) erreicht,
müssen die restlichen Kosten selbst getragen werden.
Gilt die Versicherung auch für ein verlorengegangenes
Handy?
Nein, dagegen gibt es keine Versicherung. In diesem Fall kann die Versicherung
nicht in Anspruch genommen werden.
Was passiert im Falle eines Diebstahls? Bekomme
ich mein Geld wieder oder ein neues Gerät? Was ist, wenn es das Gerät gar
nicht mehr gibt?
Wenn das Gerät gestohlen wurde, bekommen Sie über die Versicherung ein Gerät
gleichen Typs. Sollte es das Gerät am Markt nicht mehr geben (z.B. wenn der
Diebstahl in 20 Monaten nach Abschließen der Versicherung passiert), erhalten
Sie ein gleichwertiges (vergleichbares) Gerät. Eine Barauszahlung gibt es
in keinem Fall. Sinn der Versicherung ist es lediglich, den vorherigen "Zustand" wiederherzustellen.
Läuft meine Handyversicherung nach 2 Jahren automatisch
weiter oder ist sie dann beendet?
Wenn Sie die Versicherung nicht kündigen, läuft diese noch ein weiteres 3.
Jahr, danach endet diese automatisch. Ihr Handy ist danach nicht mehr versichert.
Möchten Sie die Versicherung nach 2 Jahren Laufzeit auflösen, müssen Sie
diese 3 Monate vor Ablauf der Versicherung schriftlich kündigen.
Ist es möglich eine Versicherung abzuschliessen,
wenn ich nicht in Deutschland wohne?
Ja, dies ist möglich. Allerdings müssen Sie eine deutsche Bankverbindung
angeben.
Ich habe ein Handy mit ansteckbarer Kamera erworben.
Ist die ansteckbare Kamera auch versichert?
Ja, aber nur, wenn diese mit dem Handy selbst in einem Kauf erworben wurde.
Eine zusätzlich als Zubehör erworbene anteckbare Kamera kann NICHT mitversichert
werden.
Obwohl mein Gerät 750,- EUR gekostet hat, möchte
ich die Versicherung mit bis zu 600,- EUR Versicherungssumme wählen?
Das ist möglich. Beachten Sie aber bitte, dass Sie eine Unterversicherung
haben. Sollte es im Schadensfall zu einem Versicherungsfall kommen, dann
erhalten Sie nur den Höchtbetrag in Höhe von 550,- EUR (600,- abzgl. Selbstbehalt
50,- EUR), auch wenn die Ersatzbeschaffung bsp. teurer als 600,- EUR ist.
Kann ich während der Versicherungslaufzeit von
24 Monaten das Gerät wechseln?
Ja. Geregelt ist der Gerätewechsel in Ziff. 10 der AGBs.
Sie müssen der assona GmbH den Gerätewechsel schriftlich mitteilen. Allerdings
beginnt die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten neu, ebenso die Laufzeit
der Höchstdauer von 36 Monaten.
Kommen noch sonstige Zusatzkosten (Abschlussgebühr
etc.) auf mich zu?
Nein, es fallen nur die monatlichen Grundgebühren der jeweiligen Versicherungsvariante
an.
Ist ein Wechsel der "Tarif"-Varianten (bsp von
300 EUR in 600 EUR) während der Laufzeit möglich?
Ein Tarifwechsel ist seit neuestem grundsätzlich möglich. Allerdings müsste
der Restbetrag für das laufende Versicherungsjahr bezahlt werden.
Das Gerät fällt herunter und erleidet aber keinen
Funktionsschaden, sondern nur einen Riss im Gehäuse. Ist es dann auch versichert?
Grundsätzlich besteht auch Versicherungsschutz, wenn das Gerät einen sonstigen
Schaden als einen Funktionsschaden hat. Melden Sie sich in diesem Fall bei
der assona Servicestelle.
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